Die meisten kennen die Frist. Weniger bekannt ist, was danach beginnt: Sobald fernablesbar gemessen wird, ist der Gebäudeeigentümer zur monatlichen Verbrauchsinformation verpflichtet. Aus einem einmaligen Umbau wird eine Dauerpflicht — und die erste Frage lautet: Welche Ihrer Objekte sind überhaupt betroffen?
Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die nicht fernablesbar sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 durch Nachrüstung oder Austausch die Anforderungen erfüllen. Was nach dem 1. Dezember 2021 neu eingebaut wurde, ist ohnehin fernablesbar — es geht um den Altbestand. Eine Ausnahme gibt es bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte; sie gehört je Liegenschaft begründet und dokumentiert.§ 5 Abs. 2 und Abs. 3 HeizkostenV
Sobald fernablesbare Ausstattungen installiert sind, muss der Gebäudeeigentümer monatlich informieren — Verbrauch in Kilowattstunden, Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer. Bei 300 verwalteten Einheiten sind das 3.600 Vorgänge im Jahr (Rechenbeispiel, keine Statistik).§ 6a Abs. 1 und 2 HeizkostenV
Zehn Stufen nach kg CO&sub2; je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Beispiel: 38 kg ergeben Stufe 7 — bei 1.200 € CO&sub2;-Kosten trägt der Mieter 480 €, der Vermieter 720 €. Eine Stufe daneben, und es sind 120 € im Jahr falsch abgerechnet. Dazu die Heizungsprüfung nach § 60b GEG für Altanlagen ab sechs Wohnungen bis 30.09.2027.Anlage zu § 5 CO2KostAufG · § 60b GEG
Seit Februar 2024 spiegeln wir die Daten von 53 fernablesbaren Wärmemengenzählern in unsere KI-Schicht. Die Zähler betreibt der Kunde — die Auswertung läuft bei uns: 1,6 Millionen Messwerte in der Datenbank, allein in den letzten sieben Tagen 31.443 neue Zeilen.Stand 03.08.2026, laufender Betrieb
Das gespiegelte Wärmenetz läuft als Referenz im Livebetrieb — anonymisiert, aber echt, mit denselben KI-Schichten, die Sie später für Ihren Bestand bekommen. Wir zeigen es Ihnen im Gespräch live — ansehen, bevor Sie beauftragen.
Es sind Ihre eigenen Unterlagen — auffindbar gemacht. Genau dafür gibt es die KI-Einführung in drei Schritten. Der erste ist kein KI-Schritt: Scannen (ein Digitalisierungs-Partner scannt, die Ordner kommen zurück) → lokales Lernsystem (eigene Hardware, angelernt mit Ihren Daten) → Fragen statt Suchen (Antwort aus den eigenen Unterlagen, mit Quellenbeleg).
Wir zeigen es an einem echten Dokument von Ihnen — und Sie können sich vorher ansehen, wie es im Livebetrieb aussieht.