Seit dem 25.02.2025 muss praktisch jede neue PV-Anlage ab 25 kWp fernsteuerbar sein. Wer die Steuerbarkeit nicht umsetzt, riskiert eine Vergütungskürzung nach §52 EEG. Was der Netzbetreiber technisch verlangt — und wie man es sauber herstellt.
§9 EEG verpflichtet Anlagenbetreiber, dem Netzbetreiber eine ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung zu ermöglichen. Für neue PV-Anlagen gilt die Pflicht von 25 bis 100 kWp seit dem 25.02.2025; größere Anlagen (ab 100 kWp) unterliegen ihr schon länger. Zusätzlich greift für Anlagen ab 100 kW das Redispatch 2.0 nach §§13/13a EnWG.
Praktisch heißt das: Der Netzbetreiber muss deine Anlage bei Netzengpässen oder negativen Preisen gestuft abregeln können — und zwar zuverlässig, nicht nur „auf dem Papier".
Ist die geforderte Steuerbarkeit nicht hergestellt, kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nach §52 EEG kürzen — im Extremfall auf einen Sockelbetrag. Die Kürzung fällt rückwirkend geringer aus, sobald die Steuerbarkeit nachweislich funktioniert. Der teuerste Fehler ist deshalb nicht die Technik, sondern das Nicht-Umsetzen: Monat für Monat läuft die Kürzung, obwohl das Gerät oft schon im Schrank hängt.
Der Netzbetreiber gibt die Reduktion über einen Rundsteuerempfänger vor. Zwei Übertragungswege sind im Feld:
Funk-Rundsteuerung — der Empfänger (z. B. Langmatz-/EFR-Geräte) empfängt ein Längstwellen-Signal (129,1 / 139 kHz). Tonfrequenz-Rundsteuerung dagegen läuft über das Stromnetz selbst: der Netzbetreiber überlagert dem 50-Hz-Netz Audio-Telegramme (rund 110–1600 Hz) und speist sie im Umspannwerk ein. Kein Funk, keine Antenne — die Reichweite ist das Netzgebiet.
Für die Anlage ist der Unterschied unsichtbar: Beide Empfänger geben am Ende dieselben potentialfreien Relaiskontakte aus.
Der deutsche Standard sind vier Relais K1–K4 (potentialfreie Wechsler), von denen zu jedem Zeitpunkt genau eines aktiv ist:
| Relais | Stufe | Bedeutung |
|---|---|---|
| K1 | 100 % | keine Reduzierung (Grundstellung) |
| K2 | 60 % | Reduzierung auf max. 60 % |
| K3 | 30 % | Reduzierung auf max. 30 % |
| K4 | 0 % | keine Einspeisung zulässig |
Manche Netzbetreiber weichen ab (andere Kontaktzahl, andere Belastbarkeit). Verbindlich ist immer die Gerätebeschreibung deines Netzbetreibers — nicht die Pauschale.
Der häufigste §52-Fall in der Praxis: Der Rundsteuerempfänger ist installiert, seine Signale kommen aber nicht bei den Wechselrichtern an — das verbindende Glied fehlt. Genau hier setzt ein Edge-Baustein an: Er liest die Stufen K1–K4 aus und setzt sie per Modbus an den Wechselrichtern um. Damit ist die Steuerbarkeit hergestellt — und der §52-Grund entfällt.
Mehr zur Edge-Lösung, die genau dieses Glied schließt: Der Stromfee Watcher →