Ein Katalog sagt dir, dass es ein Programm gibt. Er sagt dir nicht, ob du es heute noch beantragen kannst. Genau diese Lücke schließt der Förder-Radar: 59 Programme aus Bund und allen 16 Ländern, 112 Quellen, jeden Tag automatisch geprüft — 51 davon sind heute beantragbar, acht nicht mehr.
Zu den Programmen, bei denen es sich heute lohnt, gibt es je einen kurzen Film. Jede Zahl darin stammt aus der Richtlinie selbst, nicht aus der Programmseite und nicht aus einem Katalog — bei jedem einzelnen fehlte auf der Programmseite etwas Wesentliches — bei Hessen waren es gleich drei Kennzahlen, die einer Prüfung an den Merkblättern nicht standhielten.
NRW.BANK.Impuls KI. 50 % Zuschuss bis 25.000 €, nicht rückzahlbar. Antragstellung öffnet am 17. August 2026. Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss — wer vor dem Bescheid unterschreibt, verliert die Förderung.
KI-Förderung M-V. Bis 50.000 € für KI-Vorhaben im Mittelstand. Die Richtlinie schließt Land- und Forstwirtschaft, Energieversorgung und Beratungsunternehmen aus — das steht nicht auf der Programmseite.
Digitalbonus Bayern. Bis 30.000 €. Bayern ist eines von zwei Ländern, die Künstliche Intelligenz wörtlich im Richtlinientext nennen. Bearbeitet wird vom Regierungsbezirk am Unternehmenssitz.
Sachsen-Anhalt Digital. Bis 70.000 €. Der 8. Förderaufruf endet am 28. September 2026 um 13:00 Uhr — oder früher, sobald 90 Anträge eingegangen sind. Wer wartet, kommt zu spät.
KI-Förderrichtlinie S-H. 50 % für Unternehmen, 75 % für Start-ups, bis 300.000 € brutto in drei Jahren (De-minimis). Fremdleistungen sind förderfähig — aber Projekte, die überwiegend aus Fremdleistung bestehen, werden in der Regel abgelehnt; dafür gibt es den EIK-Innovations-Bonus. Zweistufig: erst Projektskizze, dann Vollantrag. Beantragen jederzeit, bis Ende 2029.
Distr@l — Digitalisierung stärken. Förderlinie 2B zahlt 100.000 bis 500.000 €, höchstens 50 %. Der Haken steht in keinem Übersichtstext: der Zuschuss beginnt erst bei 100.000 € — bei 50 % trägt sich ein Vorhaben also erst ab 200.000 €. Kleiner? Dann Förderlinie 1, die Machbarkeitsstudie bis 100.000 €. Nächste Stichtage: 20. September und 2. Dezember 2026.
Was wo zu holen ist. 59 Programme im Vergleich — von 5.000 € in Bremen bis 500.000 € in Hessen. Zwei Länder bezahlen die externe Leistung direkt: Nordrhein-Westfalen mit 50 % ab dem 17. August, Schleswig-Holstein mit 40 % auf den Auftrag. Beim Schulen liegt der höchste Satz mit 70 % in Mecklenburg-Vorpommern. Und in Niedersachsen ist derzeit nichts offen — dort bleibt der Bundesweg. Dazu die zwei Fallen, die überall gelten: die Reihenfolge von Antrag und Auftrag, und die Mindestschwellen.
Fördermittel zu finden ist nicht das Problem. Es gibt große Kataloge — die Förderdatenbank des Bundes führt Bund, Länder und EU. Das Problem beginnt danach: Verzeichnisse räumen selten auf.
Für jeden, der berät, ist ein totes Programm im Angebot teurer als ein übersehenes: Es kostet Glaubwürdigkeit, nicht nur Zeit.
Hinter den 45 Karten liegen 112 Quellen, die täglich automatisch abgerufen und mit dem Vortag verglichen werden. Gemeldet werden vier Signale:
| Signal | Bedeutung |
|---|---|
| rot | Ein Antragsstopp, eine Mittelerschöpfung oder eine Abschaltung ist neu auf der Programmseite aufgetaucht |
| grün | Ein Sperrhinweis ist verschwunden oder ein Öffnungssignal ist neu da — ein Fenster geht auf |
| gelb | Status oder Textumfang haben sich merklich verändert |
| grau | Quelle gerade nicht prüfbar — eine Aussage über den Server, nicht über das Programm |
Jedes Programm ist mit seiner Primärquelle verlinkt. Programme, die auslaufen, werden entfernt statt stehen gelassen.
Die alten Investitionsboni sterben — die neuen KI-Programme fördern Beratungsleistung. Zwei Beispiele, beide an der Primärquelle geprüft:
| Programm | Konditionen |
|---|---|
| NRW.BANK.Impuls KI ab 17.08.2026 |
50 %, bis 25.000 € in 2 Jahren, Bagatellgrenze 5.000 €. KMU mit Sitz in NRW. Gefördert werden konzeptionelle KI-Beratung und der Test eines Anwendungsfalls — ausdrücklich auch externe Beratungs- und Testdienstleistungen. |
| KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein bis 31.12.2029 |
50 % für Unternehmen, 75 % für Start-ups und öffentliche Einrichtungen, bis 300.000 € in drei Jahren. Personalkosten, Gemeinkosten, Material, Fremdleistungen und Investitionen sind förderfähig. |
Drei Grenzen, die wir offen benennen, weil man ein Werkzeug nur verantworten kann, wenn man sie kennt:
Genau daran arbeiten wir als Nächstes: Richtlinien und Merkblätter im Volltext durchsuchbar machen, damit die Ausschlusskriterien auffindbar werden — und nicht erst im Ablehnungsbescheid auftauchen.
Die Übersicht ist öffentlich. Fördersätze, Höchstbeträge, Voraussetzungen und die jeweilige Primärquelle — filterbar nach Bundesland, Schwerpunkt und Branche.
Alle Programmangaben an der jeweiligen Primärquelle geprüft am 30.07.2026. Fördersätze, Fristen und Bedingungen ändern sich laufend — maßgeblich ist immer die verlinkte Primärquelle beziehungsweise die Auskunft der bewilligenden Stelle. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen; eine rückwirkende Förderung gibt es in aller Regel nicht.