Ein Katalog sagt dir, dass es ein Programm gibt. Er sagt dir nicht, ob du es heute noch beantragen kannst. Genau diese Lücke schließt der Förder-Radar: 45 Programme, 86 Quellen, jeden Tag automatisch geprüft.
Fördermittel zu finden ist nicht das Problem. Es gibt große Kataloge — die Förderdatenbank des Bundes führt Bund, Länder und EU. Das Problem beginnt danach: Verzeichnisse räumen selten auf.
Für jeden, der berät, ist ein totes Programm im Angebot teurer als ein übersehenes: Es kostet Glaubwürdigkeit, nicht nur Zeit.
Hinter den 45 Karten liegen 86 Quellen, die täglich automatisch abgerufen und mit dem Vortag verglichen werden. Gemeldet werden vier Signale:
| Signal | Bedeutung |
|---|---|
| rot | Ein Antragsstopp, eine Mittelerschöpfung oder eine Abschaltung ist neu auf der Programmseite aufgetaucht |
| grün | Ein Sperrhinweis ist verschwunden oder ein Öffnungssignal ist neu da — ein Fenster geht auf |
| gelb | Status oder Textumfang haben sich merklich verändert |
| grau | Quelle gerade nicht prüfbar — eine Aussage über den Server, nicht über das Programm |
Jedes Programm ist mit seiner Primärquelle verlinkt. Programme, die auslaufen, werden entfernt statt stehen gelassen.
Die alten Investitionsboni sterben — die neuen KI-Programme fördern Beratungsleistung. Zwei Beispiele, beide an der Primärquelle geprüft:
| Programm | Konditionen |
|---|---|
| NRW.BANK.Impuls KI ab 17.08.2026 |
50 %, bis 25.000 € in 2 Jahren, Bagatellgrenze 5.000 €. KMU mit Sitz in NRW. Gefördert werden konzeptionelle KI-Beratung und der Test eines Anwendungsfalls — ausdrücklich auch externe Beratungs- und Testdienstleistungen. |
| KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein bis 31.12.2029 |
50 % für Unternehmen, 75 % für Start-ups und öffentliche Einrichtungen, bis 300.000 € in drei Jahren. Personalkosten, Gemeinkosten, Material, Fremdleistungen und Investitionen sind förderfähig. |
Drei Grenzen, die wir offen benennen, weil man ein Werkzeug nur verantworten kann, wenn man sie kennt:
Genau daran arbeiten wir als Nächstes: Richtlinien und Merkblätter im Volltext durchsuchbar machen, damit die Ausschlusskriterien auffindbar werden — und nicht erst im Ablehnungsbescheid auftauchen.
Die Übersicht ist öffentlich. Fördersätze, Höchstbeträge, Voraussetzungen und die jeweilige Primärquelle — filterbar nach Bundesland, Schwerpunkt und Branche.
Alle Programmangaben an der jeweiligen Primärquelle geprüft am 30.07.2026. Fördersätze, Fristen und Bedingungen ändern sich laufend — maßgeblich ist immer die verlinkte Primärquelle beziehungsweise die Auskunft der bewilligenden Stelle. Anträge sind grundsätzlich vor Vorhabenbeginn zu stellen; eine rückwirkende Förderung gibt es in aller Regel nicht.